Facebook: Nutzer dürfen andere Bilder einstellen

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Frau in UnterwäscheViele Nutzer von Facebook gehen davon aus, dass sie sich auf der Internetplattform in einem rechtsfreien Raum befinden. Wer sich dort mit einem Profil anmeldet, kann tun und lassen was er möchte. Aber das ist nicht so.

Facebook: Kein rechtsfreier Raum

Manche treiben es sogar so weit und melden sich mit einem Fakeprofil an, um anderen Menschen bewusst zu schaden. Sie verbreiten Fotos, Videos und Nachrichten, deren Inhalt und Erscheinungsbild nicht mit den darin befindlichen oder beschriebenen Personen abgestimmt wurde.

Oder aber man will selbst auf sich aufmerksam machen und stellt deshalb Bilder ein, die einen nur wenig bekleidet oder gar Nackt zeigen. Doch die Facebook Nacktheit wird nicht gerne gesehen, da im Prinzip auch Minderjährige auf die Bilder stoßen könnten und der Jugendschutz so gefährdet ist.

Das dies nicht so einfach geht und immer wieder zu rechtlichen Konsequenzen führt, wird vielen erst dann bewusst, wenn sie selbst davon betroffen sind. Deshalb haben wir hier ein paar Tipps und Tricks zusammengetragen, die Ihnen das Veröffentlichen von fremden Fotos oder von Nacktfotos ohne Rechtsverletzungen ermöglichen.

Fotos richtig kennzeichnen

Immer mehr Facebook-Nutzer sind von der Abmahnwelle betroffen, die gerade über Facebook rollt. Entweder, weil sie unerlaubter weise fremde Fotos veröffentlicht haben, ohne das Urheberrecht und das Recht am Bild beachtet zu haben. Oder aber, weil sie zu freizügige Bilder von sich in das soziale Netzwerk gestellt haben, ohne diese entsprechend zu kennzeichnen und ohne die Beachtung des Jugendschutzes.

Möchten Sie am Ende keine Strafe von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro zahlen müssen, dann beachten Sie bei fremden Fotos immer, dass Sie den Urheber und somit Besitzer der Fotos vor der Veröffentlichung um Erlaubnis fragen müssen.

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Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Fotos nicht lizenzfrei sind. Zudem muss jedes Foto so gekennzeichnet sein, dass ein Hinweis auf den Urheber zu finden ist.

Bei Nacktbildern oder freizügigen Bildern ist darauf zu achten, dass diese nur einem eingeschränkten Userkreis bereitgestellt werden. Kinder oder Jugendliche dürfen keinen Zugriff darauf haben.

Zudem müssen Geschlechtsteile verdeckt werden und die Fotos müssen immer vom Profilinhaber sein. Das bedeutet, dass man keine Nacktfotos von Fremden auf dem eigenen Profil veröffentlichen darf.

Schritte nach einer Abmahnung

Sollte es doch zu einer Abmahnung gekommen sein, dann sollten Sie keine Zeit verlieren und das Foto des Anstoßes sofort löschen. Falls Sie das Bild nicht selbst eingestellt haben, dann sollten Sie schnellstmöglich die Quelle ausfindig machen.

In der Regel muss man neben der Abmahnung auch eine Unterlassungserklärung unterschreiben, in der man nicht nur den Verzicht auf die Veröffentlichung erklärt, sondern sich auch für alle Folgeschäden haftbar macht, die durch die unerlaubte Veröffentlichung des Fotos entstehen können.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass man das Bild unverzüglich löscht und auch alle möglichen Verlinkungen entsprechend entfernt, da man sonst ein Leben lang haftbar gemacht werden kann. Und in solch einem Fall kommen sehr schnell mehrere Tausend Euro zusammen, die man bei einer Zuwiderhandlung aufbringen muss.

Achtung aufgepasst!

Es kommt auf Feinheiten an

Es ist also durchaus möglich, auch fremde oder freizügige Fotos auf Facebook zu veröffentlichen. Aber immer nur mit der Genehmigung des Urhebers und einer entsprechenden Kennzeichnung.

Zudem muss bei den freizügigen Fotos darauf geachtet werden, dass keine Geschlechtsteile sichtbar sind und die Bilder nicht für Kinder und Jugendliche verfügbar sind. Die Facebook Nacktheit verbietet dies.

Bildquelle: © by Guryanov Andrey / Shutterstock.com

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