Erneut muss sich der Popstar Justin Bieber mit einer juristischen Klage auseinandersetzen. Dieses Mal verlangt der Fotograf Mark DiCowden aufgrund einer Körperverletzung Schadenersatz. Ein erster Gerichtstermin in Miami endete ohne Urteil.
Paparazzi klagt wegen angeblicher Attacke
Der Vorfall, dem nun die gerichtliche Auseinandersetzung folgt, spielte sich bereits im Juni 2012 ab: DiCowden hatte vor einem Tonstudio auf Bieber gewartet, um ihn ablichten zu können. Bieber soll sich darüber echauffiert haben, einer seiner Sicherheitsmänner soll den Paparazzi attackiert haben. Dafür will DiCowden einen hohen, nicht näher bezifferten Schadenersatz erhalten.
Laut seinen Anwälten gehe es ihm nicht um das Geld, sondern um eine abschreckende Wirkung. Der juristische Beistand listete elf ähnliche Fälle mit anderen Fotografen auf, die sich in den letzten zwei Jahren zugetragen haben sollen.
Nach Meinung des Anwalts könne das Gericht einem solchen Verhalten Einhalt gebieten, wenn Bieber in diesem konkreten Fall eine hohe Strafe zahlen müsse. Er befürchte ansonsten eine hohe Wiederholungsgefahr, da den mutmaßlichen Attacken ein grundsätzlicher Hass auf Fotografen zugrunde liegen würde.
Video: JUSTIN BIEBER ATTACKS PAPARAZZI!
Anwälte Biebers weisen Vorwürfe zurück
Biebers juristischer Beistand nannte die Klage „albern“, die Anschuldigungen bestritten die beiden Anwälte. Sie argumentieren, dass keine Verletzungen dokumentiert seien. Somit könne der Kläger auch keine so hohe Schadensersatzforderung geltend machen. Es komme bei einer Attacke ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen höchstens eine minimale Summe infrage.
Aber selbst bei einer bewiesenen Körperverletzung könne der Fotograf laut den beiden Juristen kein Geld fordern. Nach Aussage DiCowdens habe ein Sicherheitsmann im Auftrag Bieber den Angriff durchgeführt. Für so einen Auftrag gebe es aber keine Beweise.
Die Anwälte machten vor Gericht gegenüber dem anwesenden Paparazzi deutlich, welche Motivation sie bei der Klage sehen: ein ungerechtfertigter Schadenersatz und Publicity. Die vorsitzende Bezirksrichterin Sarah Zabel hörte sich während der Verhandlung beide Seiten an, ein Urteil sprach sie aber nicht. Das geschieht wahrscheinlich am nächsten, noch nicht terminierten Verhandlungstag.
Ständiger juristischer Ärger für den Popstar
Über mangelnde Aufträge können sich die Anwälte von Justin Bieber nicht beklagen. Der Musiker sieht sich ständig mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Klagen konfrontiert. So sorgt der 20-Jährige oftmals mit Eskapaden für Aufmerksamkeit und Polizeieinsätze. Ende Januar diesen Jahres hielten ihn Polizisten an, als er am Steuer eines Lamborghinis zusammen mit einem Freund offenbar ein Straßenrennen veranstaltete.
Die Ermittlungsbehörden werfen Justin Bieber zu schnelles Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss vor. Ende Dezember letzten Jahres soll er in Toronto seinen Chauffeur geschlagen haben, deswegen musste er Mitte März bei der Polizei in seiner kanadischen Heimat erscheinen. Monate zuvor hatte Biebers Nachbar die Beschuldigung erhoben, dass der Popstar mit Eierwürfen sein Haus beschädigt habe.
In der Liste der juristischen Auseinandersetzungen findet sich aber auch Kurioses: 2012 wollte eine Konzertbesucherin eine Schadensersatzforderung von 7,5 Millionen US-Dollar einklagen, weil sie durch kreischende Fans angeblich einen Hörschaden erlitten hatte.
Prozessausgang ungewiss, Imageschaden längst vorhanden
Welches Urteil Richterin Zabel sprechen wird, kann noch keiner vorhersagen. In diesem Fall dürfte Justin Bieber keine schlechten Karten haben, da der Kläger keine Beweise vorlegen konnte. Mehr Ärger droht ihm in den anderen Anklagen wie beim Straßenrennen. Eines ist aber sicher: Durch die ständigen negativen Schlagzeilen hat der millionenschwere Musiker viele Fans verprellt. Bei den kürzlich stattgefundenen Juno-Awards buhte ihn das Publikum aus.
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