Steuerklärung als Rentner – Was muss man beachten?

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Ein Rentner schreibt seine SteuererklärungNeben Erwerbstätigen und Selbstständigen müssen auch viele Rentner eine Steuererklärung abgeben. Dies vor allem dann, wenn die gesamten Einkünfte den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag übersteigen. Doch mithilfe der Abschreibemöglichkeit von Sonderausgaben und weiteren individuellen Ausgaben lässt sich auch im Alter Steuern sparen.

Renten sind nicht voll steuerpflichtig

Grundsätzlich gilt, dass Alleinstehende mit mehr als 8130 Euro Gesamteinkommen und Verheiratete mit 16260 Euro Einkommen eine Steuererklärung an das Finanzamt abliefern müssen. Da Renten nicht in voller Höhe steuerpflichtig sind, bleiben viele Rentner, die kein weiteres Einkommen haben oder wo der Freibetrag von 410,00 Euro nicht überschritten wird, unter dieser Grenze und müssen somit keine Erklärung an ihr zuständiges Finanzamt abliefern.

Da jedoch der besteuerte Rentenanteil laufend steigt, wächst die Zahl derer, die verpflichtet sind, ihre Steueragenden offen zu legen. Dies sollte auch keinesfalls ignoriert werden, da bei Nichtabgabe einer eigenen Erklärung eine Schätzung durch das Finanzamt droht, die meist deutlich höher ausfällt als der eigentliche Betrag, der anhand der Steuererklärung errechnet werden kann. Die Frist zur Abgabe ist grundsätzlich immer der 31. Mai eines Jahres.

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Anteil der versteuernden Rente steigt kontinuierlich

Wer 2005 oder noch früher in Rente gegangen ist, muss nur 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Für alle, die später ihren Rentenbezug geltend gemacht haben, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil um jeweils zwei Prozent pro Jahr. Ab 2021 beträgt die Steigerung dann nur mehr ein Prozent. Ist jemand zum Beispiel 2012 in den Ruhestand getreten, muss er 64 Prozent seiner Rentenbezüge versteuern. Für alle Jahre danach bleibt ein fester Eurobetrag steuerfrei, der immerhin 36 Prozent der Rente des Folgejahres ausmacht.

Damit ist klar, dass Erhöhungen der Rentenbeträge auch entsprechend versteuert werden müssen. Wer als Beamter, Richter oder Pfarrer seine Rente angetreten hat, muss seine Bezüge komplett versteuern, wobei von den jeweiligen Bezügen ein Versorgungsfreibetrag abgezogen wird. Nebeneinkünfte, die pro Jahr unter einem Gesamtbetrag von 410,00 Euro liegen, bleiben komplett steuerfrei, bis zu einem Betrag von jährlich 820,00 Euro erfolgt eine individuell ermäßigte Besteuerung.

Achtung aufgepasst!

Sonderausgaben und Werbekosten berücksichtigen

Von den kompletten Renteneinkünften und Versorgungsbezügen, die steuerpflichtig sind, können in der jährlichen Steuererklärung aber Sonderausgaben abgezogen werden. Diese sind zum Beispiel pro Jahr 102 Euro als Werbungskosten. Wer im Alter keine Rentenbezüge erhält, sondern etwa Miet- oder Zinseinkünfte lukriert, kann hier einen Altersentlastungsbetrag von bis zu 1.900 Euro geltend machen. Vorausgesetzt, das Alter des Rentners betrug bereits vor Beginn des Kalenderjahres 64 Jahre.

Sonderausgaben und Werbekosten berücksichtigen

Von den kompletten Renteneinkünften und Versorgungsbezügen, die steuerpflichtig sind, können in der jährlichen Steuererklärung aber Sonderausgaben abgezogen werden. Diese sind zum Beispiel pro Jahr 102 Euro als Werbungskosten. Wer im Alter keine Rentenbezüge erhält, sondern etwa Miet- oder Zinseinkünfte lukriert, kann hier einen Altersentlastungsbetrag von bis zu 1.900 Euro geltend machen. Vorausgesetzt, das Alter des Rentners betrug bereits vor Beginn des Kalenderjahres 64 Jahre.

Weitere Sonderausgaben, die in der jährlichen Steuererklärung zu berücksichtigen sind, sind etwa Spenden, Beiträge an Religionsgemeinschaften oder aber auch Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung. Wer Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung leistet, kann dies steuerfrei tun, muss allerdings in Kauf nehmen, dass die abziehbaren Beiträge gemindert werden. Auch Kosten für eine Pflegekraft oder für die Betreuung in den eigenen vier Wänden können steuerlich geltend gemacht werden ebenso wie Dienst- und Handwerkerleistungen.

Steuererklärung schafft Spielräume

Gerade da im Alter immer wieder erhöhte Kosten für Kuraufenthalte, Medikationen oder Betreuung zu Hause anfällt, ist es wichtig, dass Rentner eine Steuererklärung machen und die entsprechenden Kosten auch geltend machen. Dabei gibt es sogar seit kurzem Hilfe vom Finanzamt, denn die Daten, die dem Amt ohnehin gemeldet werden, können über das Internet abgerufen werden. Wer die Steuererklärung gleich online ausfüllt oder mit einer entsprechenden Software, kann die entsprechenden Angaben gleich an der richtigen Stelle im Dokument übertragen lassen.

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Bildquelle: © Goodluz – shutterstock.com

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