Pistorius Prozess: Angeklagter voll schuldfähig

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Oskar PistoriusPsychiatrische Gutachten ergaben, dass der angeklagte Paralympics-Star zum Zeitpunkt der Tat nicht unter einer geistigen Störungen litt. Sein Verteidiger will die Gutachten noch einmal prüfen lassen.

Pistorius litt nicht an Angstörungen

Oscar Pistorius erschoss am 14. Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp durch eine geschlossene Tür. Der Südafrikaner beteuert allerdings, er habe nur durch die geschlossene Tür geschossen, weil er glaubte, dahinter verberge sich ein Einbrecher.

Er wurde auf Anweisung des Staatsanwaltes in einer Psychiatrie 30 Tage lang auf seine Schuld- und Verhandlungsfähigkeit untersucht. Hierfür wurde der Prozess in Pretoria unterbrochen.

Zwei Experten erstellten unabhängig voneinander Gutachten, die der Staatsanwalt Gerrie Nel zitierte. Demnach litt Oscar Pistorius zum Tatzeitpunkt unter keinen psychischen Problemen oder Angststörungen, die ihn schuldunfähig machen würden.

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Die Verteidigung strebt aber weiterhin auf einen Freispruch an, da es sich um einen tragischen Unfall handeln soll.

Verteidiger will Gutachten prüfen lassen

Pistorius Verteidiger Barry Roux ließ verlauten, die Gutachten vor einer endgültigen Stellungnahme noch einmal genauer zu prüfen. Bisher hatten Pistorius und sein Verteidiger nicht versucht, auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren.

Zuvor wurde ihm von der Psychiaterin Meryl Vorster eine Angststörung bescheinigt, diese habe allerdings keine pathologische Qualität. Es sei vielmehr normal, in einem Land wie Südafrika Angst vor Einbrechern und Gewaltverbrechen zu haben.

Der Arzt Gerald Versfeld sagte als Zeuge der Verteidigung aus. Er hatte Pistorius als dieser elf Monate jung war auf Grund einer angeborenen Fehlbildung Füße und Wadenbeine amputiert. Diese Aussage soll seine große Angst vor einem Einbrecher, die durch seine Behinderung nur noch gefördert wurde, bestätigen.

Volle Härte des Gesetzes

Die Staatsanwaltschaft gab die Gutachten in Auftrag, damit die Verteidigung nicht auf mildernde Umstände hoffen kann. Würden die Experten Pistorius für nicht schuldfähig halten, müsste er für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt.

Doch der Staatsanwalt wollte dafür sorgen, dass der Paralympics-Star im Falle eines Schuldspruches mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft wird. Die Gutachten zeigen, dass er voll zurechnungsfähig war, als er durch die geschlossene Tür schoss und somit für seine Tat voll verantwortlich ist.

In Südafrika gibt es kein Geschworenengericht, die Entscheidung liegt beim Richter. Sollte die Richterin Thokozile Masipa Oscar Pistorius für schuldig erklären, so erhält er eine lebenslange Haftstrafe und muss für mindestens 25 Jahre ins Gefängnis. Nach weiteren Expertenaussagen stehen noch die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft an, danach kann ein Urteil gefällt werden.

Achtung aufgepasst!

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Oscar Pistorius erschoss seine Freundin und beteuerte, er glaubte hinter der Tür befände sich ein Einbrecher und er geriet in Panik. Nach den neuesten Gutachten wird er voll für seine Tat verantwortlich gemacht und als voll Schuldfähig angesehen.

Die Verteidigung will diese Gutachten weiter Prüfen, doch nach jetzigem Stand wird er im Falle eines Schuldspruches mit voller Härte des Gesetzes bestraft.

Bildquelle: © by Frederic Legrand / Shutterstock.com
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